Vor über dreißig Jahren haben wir das erste universitäre Lehrprogramm zur Vermittlung der anglo-amerikanischen Rechtssprache im deutschsprachigen Raum entwickelt und damit sowohl Jurastudierende, Jurist*innen in der Praxis als auch Fachsprachdienstleister*innen angesprochen. Im Laufe dieser Jahre wurde das „Wiener Modell“ zum Standard an österreichischen Universitäten und mehr als 15.000 Absolvent*innen wurden nach dieser Methode ausgebildet..
Die Methode änderte sich im Laufe der Jahre dahingehend, dass wir uns von Legal-English-Fachsprachkursen weiterentwickelt haben zur angewandten Rechtsvergleichung, wo wir Studierende und Berufspraktiker*innen mit derzeit 19 materiellen Rechtsgebieten aus US-amerikanischer, englischer, deutscher und österreichischer Sicht vertraut machen. Die Studierenden lernen daher z.B. zunächst US-amerikanisches Gesellschaftsrecht kennen in Verbindung mit der einschlägigen US- amerikanischen Fachterminologie, dann englisches Gesellschaftsrecht mit der korrespondierenden englischen Terminologie und können dann basierend auf diesen Erkenntnissen das eigene Rechtssystem (sei es das deutsche oder das österreichische) entsprechend darstellen unter Verwendung der anglo-amerikanischen Rechtssprache.
Diese Methode der angewandten Rechtsvergleichung unter Zuhilfenahme der einschlägigen Rechtssprache(n) ist gleichermaßen attraktiv für Studierende wie für Praktiker*innen und funktioniert auch fächerübergreifend ausgezeichnet. Die Ergebnisse dieser Ausbildung sind überzeugend: Viele der Absolvent*innen werden selbst dual oder sogar dreifach qualiziert, einerseits als Lawyer-Linguist und andererseits als Lawyer, in der Regel sogar mit einer abgeschlossenen Ausbildung in zwei Jurisdiktionen.
Mit unseren intensiven Ausbildungen und im (Um-)Wege des Kennenlernens fremder Rechtssysteme und der damit untrennbar verbundenen Rechtssprache(n) lernen unsere Teilnehmer*innen nicht nur die Verbindung der jeweiligen juristischen Konzepte mit den dafür verwendeten Begrien, sondern sie lernen dadurch auch, die Gemeinsamkeiten von und Unterschiede zwischen Konzepten verschiedener juristischer Rechtssysteme zu verstehen. Durch diese erhöhte Sensibilisierung für die Feinheiten der jeweiligen (Fach-) Sprachen werden sie schlicht zu besseren Jurist*innen, (oder Fachsprachdienstleiter*innen), da eines der wesentlichsten Werkzeuge für die Beherrschung der Juristerei natürlich die Sprache ist. Fachsprachdienstleister*innen schätzen den fundierten juristischen Basisbezug und die Möglichkeit, auch die fachsprachlichen Dierenzierungen zwischen der US-amerikanischen und der englischen Rechtssprache zu erlernen, ebenso wie die Unterscheidung zwischen der deutschen und der österreichischen Rechtssprache, so dies gewünscht wird.
Diese Methode erfordert aber auch besonders qualizierte Lehrende, die ebenfalls idealerweise Lawyer-Linguisten mit einer Doppel- oder Dreifachqualikation sind oder zumindest selbst die gesamte angeboten Ausbildung (über sechs Semester) erfolgreich abgeschlossen und das Vienna Legal Language Prociency Certicate (Vienna LLP) erworben haben. Sie erlaubt aber auch eine ständige Fort- und Weiterbildung, da das Angebot in den materiellen Rechtsgebieten von derzeit 19 Feldern jederzeit um neue, nachgefragte Rechtsgebiete erweitert werden kann. Zugleich besteht aber auch die Möglichkeit, sich mit dieser Methode in einem bestimmten Rechtsgebiet zu spezialisieren (z.B. im Bereich der postgraduellen Fach- und Zusatzausbildung). Wenn z.B. eine Zusatzausbildung im Bereich des Kartell- und Wettbewerbsrechts gewünscht ist, kann diese nach denselben didaktischen Prinzipien rechtsvergleichend erfolgen.
Da die universitären Angebote (von derzeit 4–7-semestrigen Ausbildungen) unterschiedlich sind und nicht alle Interessent*innen die Möglichkeit haben, universitäre Kurse zu besuchen, haben wir das Lehrangebot – nicht zuletzt aufgrund der positiven Erfahrungen aus der COVID-Zeit – einerseits um berufsbegleitende Varianten und andererseits durch Kurse im Hybridformat erweitert, die es Teilnehmer*innen erlauben, auch vom Homeoffice aus an Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Auch die Möglichkeit des Selbststudiums besteht und wird gerne genutzt.
Derzeit ist das „Wiener Modell“ als Ausbildungssystem fokussiert auf die anglo-amerikanische Rechtssprache als international führende Rechtssprache, und wir arbeiten primär in der Sprachkombination Amerikanisch/Englisch – Deutsch/ Österreichisch, aber natürlich eignet sich die Methodik auch für jedes andere Rechtssystem und für jede andere Sprachkombination.
Die letzten 25 Jahre haben zu einem ungeahnten Aufschwung der anglo-amerikanischen Rechtssprache zur führenden juristischen Fachsprache der Welt geführt. Daraus hat sich ein beträchtlicher Bedarf an Angeboten zur Ausbildung und für Dienstleistungen ergeben, der eine Weiterentwicklung von Sprach- und Fachsprachkursen zu fachspezischen Trainings erforderte. Dieser Anforderung werden wir mit dem „Wiener Modell“ und der Methode der angewandten Rechtsvergleichung gerecht. Zielgruppen sind Jurastudierende, Jurist*innen in der Praxis, aber auch Fachsprachdienstleister*innen. Mehr als 15.000 Absolvent*innen sprechen für den Erfolg.
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Prof. Franz J. Heidinger, LL.M.(Virginia),
ist ausgebildeter Jurist, Anglist und Amerikanist. Er ist als Rechtsanwalt in Wien tätig (Alix Frank Rechtsanwälte GmbH) und seit
34 Jahren an den Universitäten Wien und Graz für den Bereich Anglo-Amerikanische Rechtssprache verantwortlich. Er ist
allgem. beeid. und zertif. Gerichtsdolmetscher für Englisch und anerkannter Fachsprachexperte. Aktuelle Publikationen zum
Thema sind The Practitioners‘ Guide to Applied Comparative Law and Language, LexisNexis & C.H. Beck; The Translex 1,000 –
The Quintessential Anglo-American Legal Terms, Linde. Er ist Mehrheitseigentümer des Translex Büro für juristische
Fachübersetzungen GmbH, Wien. f.heidinger@alix-frank.co.at