Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH
Vorbemerkung
Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form verwendet. Das Wort „Auftraggeber“ umfasst sämtliche Geschlechter.
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Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
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Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH (im Folgenden kurz „Translex“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Translex schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
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Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, das heißt auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.
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Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn sie werden von Translex ausdrücklich schriftlich anerkannt.
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Umfang der Leistung
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Translex erbringt für den Auftraggeber Sprachdienstleistungen, insbesondere Übersetzen und Dolmetschen, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger anderer vereinbarter Zusatzdienstleistungen, wie z.B. Formatieren, Layout etc.
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Translex verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister sowie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Translex schuldet jedoch keinen Erfolg und ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Translex übernimmt keine Garantie dafür, dass die erbrachte Leistung die vom Auftraggeber angestrebten Ziele erreicht. Es obliegt dem Auftraggeber sicherzustellen, dass die Dienstleistung seinen Anforderungen entspricht und für den beabsichtigten Zweck geeignet ist.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, Translex bereits bei Übermittlung des Ausgangstexts zum Zweck der Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet werden soll, z.B. ob sie
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für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
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der Information dient,
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der Veröffentlichung und/oder Werbung dient,
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für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist oder
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irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.
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Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung seitens Translex, auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht/widersprechen sollte.
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Sofern nicht anders vereinbart, sind Übersetzungen von Translex in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
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Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies Translex bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. InDesign oder Web-Content-Anwendungen) – Translex den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.
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Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstexts fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird von Translex keiner Prüfung unterzogen.
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Translex hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben. In diesem Falle bleibt Translex jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
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Der Name Translex bzw. die Firma Translex Büro für juristische Fachübersetzungen GmbH darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von Translex übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden, es sei denn dies ist mit Zustimmung von Translex erfolgt.
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Preise und Zahlungsmodalitäten
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Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen von Translex. Übersetzungen werden nach Zeichen des Textes in der Zielsprache berechnet und nach Normseiten verrechnet, wobei Folgendes gilt:
1 Normzeile = 55 Anschläge, 1 Normseite = 30 Zeilen.
Als Mindestpreis pro Auftrag werden EUR 60,- netto in Rechnung gestellt. -
Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber verlangt).
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Der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) bildet die Berechnungsbasis, es sei denn es ist ein Pauschalhonorar vereinbart.
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Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es handelt sich um unverbindliche Richtwerte, welche Änderungen unterliegen können. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, verständigt Translex den Auftraggeber davon unverzüglich. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis zu 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
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Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge bzw. zusätzliche Tätigkeiten zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
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Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung oder ein Stundenhonorar in Rechnung gestellt werden.
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Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden. Normalerweise betragen diese 20 % für Erledigungen innerhalb von 48 Stunden und 50 - 100 % für die Erledigung innerhalb von 24 Stunden oder am selben Tag. Bei Großaufträgen sind angemessene Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten sowie der Zeitraum der Erledigung gesondert zu vereinbaren.
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Translex ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
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Wurde zwischen dem Auftraggeber und Translex Teilzahlung (z.B. Akontozahlung) vereinbart, ist Translex bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für Translex so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Translex hat den Auftraggeber jedoch umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
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Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
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Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
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Tritt Zahlungsverzug ein, so ist Translex berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (4 % über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
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Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Translex vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist Translex berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Translex in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
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Lieferung
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Der Liefertermin ist zwischen Translex und dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat Translex den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
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Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins ist das rechtzeitige Einlangen sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und (Voraus-) Zahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Bei einer fest vereinbarten Lieferfrist bzw. einem fixen Liefertermin obliegt es Translex zu beurteilen, ob der vereinbarte Liefertermin auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, wird Translex den Auftraggeber davon zeitnah unterrichten.
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Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
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Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z.B. weil er Translex die Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht Translex eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich Translex infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
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Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt Translex.
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Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die Translex vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrags bei Translex. Translex hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
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Höhere Gewalt
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Für den Fall der höheren Gewalt hat Translex den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Translex als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat Translex jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
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Als höhere Gewalt wird insbesondere angesehen: Arbeitskonflikte bzw. -unruhen, Krieg und Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Epidemien und Pandemien sowie Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit von Translex, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen, sowie ähnliche Vorkommnisse.
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Geheimhaltung und Datenschutz
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Translex verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
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Translex ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, derer sie sich bedient, entbunden. Translex hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung jedoch nur, sofern Translex grobes Verschulden bei der Auswahl des Erfüllungsgehilfen trifft.
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Die Geheimhaltung ist zeitlich auf fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
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Translex ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder gesetzlicher Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist.
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Aufgrund der von Translex verwendeten Software bleiben sämtliche Übersetzungen und Ausgangstexte im System von Translex gespeichert. Dies dient insbesondere dazu, die Einheitlichkeit der Terminologie bei Folgeaufträgen zu gewährleisten.
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Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
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Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn Translex keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
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Haftung für Mängel (Gewährleistung)
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Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung (Übersendung der Übersetzung) zu erfolgen. Versteckte Mängel sind unverzüglich ab Kenntnis geltend zu machen, absolut jedoch binnen zwei Jahren ab Lieferung.
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Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber Translex eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Translex behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
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Wenn Translex die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
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Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
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Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn Translex Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist Translex ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
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Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keine Gewährleistung; Gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
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Nachträglich vom Auftraggeber oder auf seinen Wunsch hin vorgenommene stilistische Änderungen bzw. Verbesserungen oder Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Bestandteil der Übersetzungsleistung.
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Für die Übersetzung auftragsspezifischer Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
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Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Translex keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen gesondert in lateinischer Blockschrift zur Verfügung zu stellen.
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Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist nicht Aufgabe von Translex und somit nicht Teil ihrer Übersetzungsdienstleistung.
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Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet Translex, sofern diese dem Auftraggeber nicht mit der Lieferung zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung/Rückstellung gilt Punkt 4.5. sinngemäß.
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Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, WeTransfer und dgl.) wird Translex nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung von Translex für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit seitens Translex vorliegt.
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Schadenersatz
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Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Translex sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrags (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch Translex grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, oder Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.
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Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber zwölf (12) Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrags gerichtlich geltend zu machen; anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Translex zurückzuführen ist.
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Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung von Translex aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
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Schadenersatzansprüche sind jedenfalls der Höhe nach mit einem Betrag von EUR 10.000,- begrenzt.
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Eigentumsvorbehalt
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Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum von Translex.
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Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum von Translex und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung von Translex erfolgen.
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Im Zuge eines Auftrags oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum von Translex. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag, der entsprechend zu vergüten ist.
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Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
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Urheberrecht
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Translex ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
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Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
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Bei bestimmten Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name Translex darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von Translex stammt bzw. bei deren Änderung nach ihrer nachträglichen Zustimmung.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, Translex gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Translex wird dem Auftraggeber solche Ansprüche unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung dem Verfahren nicht als Streitgenosse von Translex bei, so ist Translex berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
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Salvatorische Klausel
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
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Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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Schriftform
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Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Translex bedürfen der Schriftform.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von Translex.
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Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz von Translex sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
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Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen Rechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und dessen Verweisungsnormen.
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Stand: Mai 2024
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